ohne Insolvenzverfahren schuldenfrei
Donnerstag, den 18. Februar 2010In der Post findet sich folgender Beschluss:
“In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Frau […]
wird festgestellt, dass der Schuldenbereinigungsplan in der Fassung vom 12.08.2009 als angenommen gilt, weil die Gläubiger mit den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt haben und das Gericht durch rechtskräftigen Beschluss vom 10.12.2009 die Einwendungen ablehnender Gläubiger durch eine Zustimmung ersetzt hat (§ 308 Abs. […]