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	<title>Kommentare zu: Restschuldbefreiung nach 6 Monaten</title>
	<link>http://schuldnerblog.de/2012/01/10/restschulbefreiung-nach-6-monaten/</link>
	<description>Neuer Kredit ist keine Lösung</description>
	<pubDate>Sun, 20 May 2012 13:07:24 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Isabel Jauernig</title>
		<link>http://schuldnerblog.de/2012/01/10/restschulbefreiung-nach-6-monaten/#comment-759</link>
		<dc:creator>Isabel Jauernig</dc:creator> 
		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 08:22:28 +0000</pubDate>
		<guid>http://schuldnerblog.de/2012/01/10/restschulbefreiung-nach-6-monaten/#comment-759</guid>
		<description>Jo. 

Ich sag immer, wenn ich Bankenvertreter wäre, würde ich auf den Nr. 2 schauen. Da steckt meines Erachten viel Potential für eine Versagung drin. Ich hatte das bisher nie. Du? 

Ich denke, diese Verluste sind einfach eingepreist und die anderen Kunden zahlen das einfach mit... Oder um mit Hilmar Kopper zu sprechen: "Peanuts".</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jo. </p>
<p>Ich sag immer, wenn ich Bankenvertreter wäre, würde ich auf den Nr. 2 schauen. Da steckt meines Erachten viel Potential für eine Versagung drin. Ich hatte das bisher nie. Du? </p>
<p>Ich denke, diese Verluste sind einfach eingepreist und die anderen Kunden zahlen das einfach mit&#8230; Oder um mit Hilmar Kopper zu sprechen: &#8220;Peanuts&#8221;.</p>
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		<title>Von: Jens</title>
		<link>http://schuldnerblog.de/2012/01/10/restschulbefreiung-nach-6-monaten/#comment-758</link>
		<dc:creator>Jens</dc:creator> 
		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 01:39:10 +0000</pubDate>
		<guid>http://schuldnerblog.de/2012/01/10/restschulbefreiung-nach-6-monaten/#comment-758</guid>
		<description>Bleibt nur zu hoffen, dass die böse große Bank jetzt nicht richtig böse wird und den Schuldner wegen Betrugs anzeigt. Denn der hat im Rahmen der Lohnabtretung zumindest konkludent  -  in der Regel aber auch ausdrücklich, weil die Banken diese Erklärung verlangen  - erklärt, dass er zur Verfügung über die abgetretenen Lohnansprüche berechtigt ist.

(Und wenn die Bank ihre Forderung angemeldet und im Schlusstermin einen entsprechenden Antrag gestellt hätte, hätte das den Schuldner auch die Restschuldbefreiung kosten können, § 290 I Nr. 2 InsO.)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bleibt nur zu hoffen, dass die böse große Bank jetzt nicht richtig böse wird und den Schuldner wegen Betrugs anzeigt. Denn der hat im Rahmen der Lohnabtretung zumindest konkludent  -  in der Regel aber auch ausdrücklich, weil die Banken diese Erklärung verlangen  - erklärt, dass er zur Verfügung über die abgetretenen Lohnansprüche berechtigt ist.</p>
<p>(Und wenn die Bank ihre Forderung angemeldet und im Schlusstermin einen entsprechenden Antrag gestellt hätte, hätte das den Schuldner auch die Restschuldbefreiung kosten können, § <a href="http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html" target="_blank" title="&sect; 290 InsO: Versagung der Restschuldbefreiung">290</a> I Nr. 2 InsO.)</p>
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