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	<title>Kommentare zu: kuhler Beschluss zu § 213 InsO</title>
	<link>http://schuldnerblog.de/2011/11/18/kuhler-beschluss-zu-%c2%a7-213-inso/</link>
	<description>Neuer Kredit ist keine Lösung</description>
	<pubDate>Sun, 20 May 2012 13:05:17 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Von: Jens</title>
		<link>http://schuldnerblog.de/2011/11/18/kuhler-beschluss-zu-%c2%a7-213-inso/#comment-745</link>
		<dc:creator>Jens</dc:creator> 
		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 18:40:59 +0000</pubDate>
		<guid>http://schuldnerblog.de/2011/11/18/kuhler-beschluss-zu-%c2%a7-213-inso/#comment-745</guid>
		<description>Genau lesen ist in der Tat immer gut. Zum Beispiel im o.a. Beschluss des BGH vom 17.3.2005 unter III.5.b.:

"Ergibt sich später aus einer der vom Treuhänder jährlich vorzunehmenden Abrechnungen, daß keine Kosten mehr offen und sämtliche Verbindlichkeiten getilgt sind, kann der Schuldner analog § 299 InsO einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase stellen. Dann ist ihm vor Ablauf der Frist die Restschuldbefreiung zu erteilen."</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Genau lesen ist in der Tat immer gut. Zum Beispiel im o.a. Beschluss des BGH vom 17.3.2005 unter III.5.b.:</p>
<p>&#8220;Ergibt sich später aus einer der vom Treuhänder jährlich vorzunehmenden Abrechnungen, daß keine Kosten mehr offen und sämtliche Verbindlichkeiten getilgt sind, kann der Schuldner analog § <a href="http://dejure.org/gesetze/InsO/299.html" target="_blank" title="&sect; 299 InsO: Vorzeitige Beendigung">299</a> InsO einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase stellen. Dann ist ihm vor Ablauf der Frist die Restschuldbefreiung zu erteilen.&#8221;</p>
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	<item>
		<title>Von: isja</title>
		<link>http://schuldnerblog.de/2011/11/18/kuhler-beschluss-zu-%c2%a7-213-inso/#comment-744</link>
		<dc:creator>isja</dc:creator> 
		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 11:26:42 +0000</pubDate>
		<guid>http://schuldnerblog.de/2011/11/18/kuhler-beschluss-zu-%c2%a7-213-inso/#comment-744</guid>
		<description>Jens, nicht nötig.

Der Beschluss vom 17.03.2005 bezieht sich eben genau lediglich darauf, daß es um das _laufende Insolvenzverfahren_ geht. Sonst hätte der BGH nicht nochmal separat beschließen müssen. Der aktuelle Beschluss bezieht sich auf den Fall, daß das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurde. 

Genau lesen. Genau die Verfahrensabschnitte sezieren. :-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Jens, nicht nötig.</p>
<p>Der Beschluss vom 17.03.2005 bezieht sich eben genau lediglich darauf, daß es um das _laufende Insolvenzverfahren_ geht. Sonst hätte der BGH nicht nochmal separat beschließen müssen. Der aktuelle Beschluss bezieht sich auf den Fall, daß das Insolvenzverfahren bereits aufgehoben wurde. </p>
<p>Genau lesen. Genau die Verfahrensabschnitte sezieren. :-)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jens</title>
		<link>http://schuldnerblog.de/2011/11/18/kuhler-beschluss-zu-%c2%a7-213-inso/#comment-743</link>
		<dc:creator>Jens</dc:creator> 
		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 11:12:55 +0000</pubDate>
		<guid>http://schuldnerblog.de/2011/11/18/kuhler-beschluss-zu-%c2%a7-213-inso/#comment-743</guid>
		<description>Das hat der BGH schon vor 6 Jahren so entschieden (BGH, Beschluß vom 17. 3. 2005 - IX ZB 214/04) und seitdem mehrfach wiederholt. 

Die Ohrfeige trifft die Vorinstanzen deshalb zu Recht, aber genauso sollten Sie sich die auch selber verpassen, wenn Sie bislang abweichend beraten haben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das hat der BGH schon vor 6 Jahren so entschieden (BGH, Beschluß vom 17. 3. 2005 - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IX ZB 214/04" target="_blank" title="BGH, 17.03.2005 - IX ZB 214/04">IX ZB 214/04</a>) und seitdem mehrfach wiederholt. </p>
<p>Die Ohrfeige trifft die Vorinstanzen deshalb zu Recht, aber genauso sollten Sie sich die auch selber verpassen, wenn Sie bislang abweichend beraten haben.</p>
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