schuldenfrei ab 8.38 Uhr - nach 13 Monaten

Das Insolvenzverfahren vom Mandanten Blum wurde mit unserer Hilfe und Vorbereitung im Mai 2009 eröffnet. Jung, unerfahren als Unternehmer, falsche Prioritäten und Entscheidungen, Ergebnis: EUR 140.000,00 Schulden.

Der Termin war auf 08.00 Uhr morgens angesetzt beim zuständigen Amtsgericht. Anwesend natürlich der zuständige Rechtspfleger, der Insolvenzverwalter vom Mandanten. Mein Mandant war mit Lebensgefährtin erschienen - nach einer schlaflosen Nacht.

Und noch erschienen: Der zuständige Vertreter des Sachbearbeiters vom Finanzamt. Bedauerlicherweise völlig unerfahren in Insolvenzangelegenheiten. Au backe.

Nachdem die Formalien und Personalien der Anwesenden geklärt und protokolliert waren, wurde die Lebensgefährtin noch gebeten, doch bitte draussen zu warten. Die Sitzung sei nicht öffentlich.*seufz* Man kann es auch ganz genau nehmen.

Ich konnte glaubhaft versichern, daß ich eine Genehmigung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG habe, die es mir erlaubt, die Gläubiger des Schuldners im Insolvenzverfahren zu vertreten, § 79 Abs. 4 ZPO. Wieder was gelernt: Nächstes Mal wird das vorm Termin beim Gericht aktenkundig gemacht. Erspart kurzfristige Hitzewallungen :)

Nachdem der Plan erörtert worden ist, wurde der einzig anwesende Gläubiger befragt, ob er dem Plan zustimme oder nicht. Und was sagt das Finanzamt? Ich glaube, meinen Ohren nicht zu trauen: “Nö, ich stimme nicht zu.”

Das gibts doch nicht! Mit dem (urlaubsabwesenden) Sachbearbeiter war zwar keine Zustimmung im Vorfeld abgestimmt, aber die Argumente für die Ablehnungen waren schwach, aber nicht von der Hand zu weisen. Ich hatte dieses Prozedere schon in der Vorbesprechung mit Herrn Blum thematisiert. Die zu erwartende Masse bei Regelabwicklung durch die pfändbaren Beträge für den Zeitraum der Abtretungserklärung § 287 Abs. II S. 1 i.V.m. § 295 InsO liege höher als das Angebot im Rahmen des vorgelegten Insolvenzplanes. Das wäre völlig richtig, wenn Herr Blum nicht heiratet, Vater wird, und außerdem wird er in den nächsten Wochen ein Studium angefangen und daher wird sich sein pfändbares Einkommen reduzieren.

Jetzt heisst es reagieren, und nicht sofort klein beigeben. Herr Blum war ungefähr auf die halbe Größe mit Angela-Merkel-Mundwinkeln in seinem Stuhl neben mir zusammengesunken.

Im sprichwörtlichen Ring lag - neben der zu verteilenden Planmasse von 6,48 % noch eine Steuererstattung aus dem Vorjahr in Höhe von ~ EUR 1.900,00. Der Insolvenzverwalter machte glücklicherweise keine Anstalten, hier Ansprüche geltend zu machen für die Masse. Ok. Auf meine intensive Nachfrage, unter welchen Bedingungen sich das Finanzamt eine Zustimmung zum vorgelegten Insolvenzplan vorstellen könne, konnte ich erreichen, daß wir doch noch einen Konsenz erreichen konnten. Also beantrage ich eine Planänderung dahingehend:

Die Steuererstattung wird verrechnet mit eigenen Forderungen  des Finanzamtes und für einen Zeitraum von einigen Jahren analog der Wohlverhaltensperiode gehen Guthaben weiter an das Finanzamt.

Puh! Das war nochmal kurz richtig spannend. Aber am Ende läuft ein strahlender Herr Blum aus dem Gerichtssaal und umarmt draussen seine Freundin.

Jetzt noch die Rechtskraft abwarten. Man weiss ja nie :-)

Einen Kommentar schreiben